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Sonntag, 22. Juni 2025

Psychologisches Gutachten Familiengericht negativ-überprüfen-validieren-bewerten-Gegengutachten

 




Wir begrüßen Sie auf unserer Seite. Uns ist klar, dass Sie hier nur teilweise Antworten auf Ihre Fragen finden, da jeder Fall im Familienrecht und damit das psychologische Gutachten für das Familiengericht ganz individuell sind. Es werden, auch nachdem Sie unseren Blog gelesen haben, Fragen offen bleiben. 

Gerne können Sie uns dazu persönlich anrufen, Mo-Fr. 9.00-20.00 Uhr 0152/37851072. Wir werden uns dann bemühen, alle offenen Fragen zu beantworten.


Oft stellen sich Betroffene die Frage, was getan werden kann, wenn das vom Familiengericht beauftragte psychologische Gutachten für diese negativ ausgegangen ist. Ihnen wurden plötzlich ,,Krankheiten“ diagnostiziert, von denen Sie noch nie gehört haben. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Gutachter zu dieser Diagnose oder den getätigten Aussagen zu Ihrer Person kam? Dann sollten Sie eine Überprüfung Ihres psychologischen Gutachtes in Betracht ziehen.


Gerne benutzte Schlagworte bei diversen Gutachtern sind:

 Münchhausen Stellvertreter-Syndrom,

 Bindungsintoleranz,

Narzissmus. 

Dieses ist nur eine Auswahl der gängigsten ,,Vorwürfe“. Wie die Gutachter zu diesen Aussagen kommen, bleibt oft dessen ,,Geheimnis“


Wer kann eine eine Überprüfung vornehmen?

Eine Validierung muss zwingend durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Alle anderen ,,Mängelerklärungen“ von nicht Sachkundigen - und dazu gehören Sie persönlich und Anwälte - werden von den Gerichten als nicht sachkundiger Vortrag abgetan. Es macht also keinen Sinn, teuer für etwas zu bezahlen, was wenig bis überhaupt keinen Erfolg haben kann. Es sind durchaus Anwälte bekannt, welche für ,,Gutachten auseinanderpflücken“ bis zu 8000,00€ verlangen. Auch über KI generierte ,,Stellungnahmen“ sind wertlos, weil diese nicht die Individualität des einzelnen Gutachtens berücksichtigen und auch keine persönliche fachliche Leistung darstellen. Rechtsanwälte und KI können nicht überprüfen, ob die Ihnen vorgeworfenen ,,Diagnosen“ fachlich richtig hergeleitet wurden, da hierbei jeweils keine hinreichende fachliche Fundierung eingreift.


Hier im Link können Sie lesen, welche Anforderungen das Oberlandesgericht Hamm als notwendig erachtet, um eine gewisse Qualität psychologischer Gutachten im Kindschaftsrecht sicher zu stellen:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-2498.pdf


Kurze Zusammenfassung:

Ist das Gutachten prüfbar, damit die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet sind?

Stimmt das Gutachten in seiner Form?

Gibt es falsche Annahmen, auf denen die Begutachtung basiert?

Wurden die grundlegenden Anforderungen beachtet?

Wurde die juristische Frage psychologisch übersetzt?

Ist die Begutachtung verständlich geplant?

Wurden Hypothesen aufgestellt?

Geht das Gutachten über den erteilten Auftrag hinaus?

Sind die Testverfahren passend gewählt?

Ist das Gutachten wissenschaftlich fundiert?

Sind die formalen Kriterien für ein Gutachten erfüllt?




Gegengutachten-Privatgutachten: 

Ein Privatgutachten bietet Eltern und Gerichten zahlreiche Vorteile, wenn es um das Kindeswohl geht. Oft wird es schon vor Gerichtsterminen oder als Gegengutachten zu einem psychologischen Gutachten erstellt. Vor Gerichtsterminen ist ein Gutachten sinnvoll, um Vorwürfe einer Partei an die Andere Partei zu entkräften. Im Vergleich zu gerichtlichen Gutachten punktet es mit größerer Flexibilität: Die Beteiligten können einen unabhängigen Sachverständigen wählen, dessen Expertise eine hochwertige Begutachtung gewährleistet. Eltern/Betroffene legen selbst Inhalt und Umfang fest, sodass alle relevanten Punkte berücksichtigt und individuell Schwerpunkt mäßig bearbeitet werden. Ein zusätzliches Gutachten liefert unabhängige Einschätzungen, stärkt die eigene Position oder deckt Schwächen auf. Ein weiterer Pluspunkt ist die schnellere Erstellung – besonders bei dringendem Handlungsbedarf entscheidend. Die Zusammenarbeit mit dem Gutachter gestaltet sich aktiver: Durch Informationsaustausch und Nachfragen entsteht mehr Transparenz und Vertrauen. Dies fördert die Kooperation aller Beteiligten. Insgesamt hilft ein Privatgutachten, das Kindeswohl gezielter zu sichern und zu unterstützen. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Unabhängigkeit des Gutachters ermöglichen fundierte Entscheidungen.

Anerkennung von Privatgutachten: 

Die Entscheidung des BGH (Az. IV ZR 57/08) vom 18.05.2009 stellt klar, dass der Richter verpflichtet ist, ein dem gerichtlichen Gutachten entgegenstehendes Privatgutachten erkennbar zu verwerten.

Weiter:

 BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19:
,,Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären.“

Diverse weitere ober- und höchstinstanzliche Entscheidungen deutscher Gerichte besagen Gleiches.

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